Im Standard beträgt die Lehrverpflichtung 21 bzw. 22 Wochenstunden.

Die Summe aller Verfügbarkeiten darf diese Werte nicht überschreiten (außer bei Anfall von Dauer-MDL). Es kann also nicht sein, dass in der Stammschule für eine Person 21 Stunden und in der Nebenschule 4 Stunden, also in Summe 25 Stunden, ausgewiesen werden.

Richtiger Eintrag ist in diesem Beispiel: 17 Stunden Stammschule, Nebenschule 4 Stunden, Verfügbarkeit daher 21 Stunden.

Schulübergreifender Unterricht:
Der unterrichtende Lehrer hat nur an jener Schule eine Verfügbarkeit, an der der Unterricht stattfindet!

Jede Schule verwaltet ihre Stunden selbst.
Die Stammschule ist nicht für die Verfügbarkeit an andern Schulen zuständig (=Unterschied zu Altsok)