Eintragung des Merkmals "Teilbeschäftigt mit MDL".

Dies ist dann erforderlich, wenn teilbeschäftigte LehrerInnen im Rahmen einer geänderten Lehrfächerverteilung vorübergehend Stunden übernehmen müssen.

Hinweis: die Eintragung hat für LehrerInnen mit einem VL2-Dienstverhältnis keine Auswirkung!

In diesem Fall ist eine Anpassung des Beschäftigungsausmaßes im IPIS nicht zulässig, d.h. es kommt zu keiner Erhöhung der persönlichen Unterrichtsverpflichtung bzw. des Beschäftigungsausmaßes, sondern die Mehrleistung gelangt in Form von Mehrdienstleistungen bei der Monatsabrechnung zur Auszahlung.
Eine Abrechnung der geleisteten Stunden über Einzel-MDL ist somit nicht mehr erforderlich!

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merkmal teilbeschaeftigt mdl