Allgemeines

  • Die Stundenplangenehmigung durch die Schule ist der Beginn des Genehmigungsablaufes, mit dem die Bezirksschulinspektion die Genehmigung des Stundenplanes aussprechen oder aber die Genehmigung verweigern kann (Widerruf)
  • Die formale Genehmigung bewirkt keine Sperren in der Stundenplan-Bearbeitung.
  • Stundenplan-Änderungen können also jederzeit durchgeführt werden
  • Für Stundenplanänderungen sind keine nochmaligen Genehmigungen durch die Schule vorgesehen
  • Ein Widerruf der Stundenplan-Genehmigung durch die Schule ist ebenso nicht vorgesehen

Genehmigung des Stundenplans

Basisdaten > Administration > Genehmigung pflegen

  • Kategorie: Stundenplan genehmigen
  • [Suchen]
  • Zeile markieren - Details ["V(XX.09.201X) ist genehmigt"]
  • [Verlauf]
  • Hakerl bei Abgeschlossen NICHT setzen!!
  • durch Direktion: Weiterleiten an "X Bezirk ..."
  • durch BSI: Weiterleiten an "0 Land Salzburg"
  • [Genehmigen]