FAQ Erzbischöfliches Amt für Schule und Bildung

Laut Religionsunterrichtsgesetz darf der Pflichtgegenstand Religion nur von SchülerInnen mit dem entsprechenden Religionsbekenntnis besucht werden. In Schulnachrichten und Zeugnissen ist das Religionsbekenntnis angeführt.

Die schulorganisatorische Verwaltung der SchülerInnen unterschiedlicher Religionsbekenntnisse ist in der Software möglich.