Unter

Basisdaten > Stundentafeln > Wochenstunden zuweisen

gibt es die Möglichkeit und das softwartechnische Angebot, ein Flag "Relevant für Abschlusszeugnis" zu setzen.

Dies bedeutet softwaretechnisch:

  • Sobald dieses "Hakerl" gesetzt wird, wird der Gegenstand dieser Schulstufe dann in das Jahres- und Abschlusszeugnis übernommen.
  • Die Beurteilung selbst ist im Jahres- und Abschlusszeugnis nicht veränderbar, beim Zeugnis selbst entsteht kein Vermerk, dass dieser Gegenstand bereits früher (in einem Jahreszeugnis) beurteilt wurde.

Praktische Hinweise:

  • Im Falle, dass weiterführende Schulen (z.B. BAKIP) die Vorlage des Nachweises bereits "abgeschlossener" Gegenstände verlangen, sollte das Jahreszeugnis des entsprechenden Schuljahres vorgelegt werden.
  • Das Supportteam wird im Zuge der Softwarepflege beobachten, ob diese Softwareoption weiterhin angeboten werden muss.

Rechtlich können folgende Hinweise dazu gegeben werden:

  • Es gibt keine Gesetzesgrundlage dafür, dass auf einem Jahres- und Abschlusszeugnis zu vermerken wäre, dass irgendwann in irgendeiner Klasse ein Gegenstand letzmalig besucht worden ist.
  • In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass "Vermerkeritis" auf Zeugnissen von Juristen ohnehin abgelehnt wird.
  • Dieses "Hakerl ist daher generell nicht anzuhaken, sprich: nicht zu verwenden.