Laut Stundentafel für die Vorschulklasse (VS-Lehrplan S 28) ergibt sich Folgendes: (Auskunft des LSR für Salzburg vom 05.11.2009)

  • Die Zuordnung Unverbindlicher Übungen ist nicht möglich, lediglich die Zuordnung der im Lehrplan vorgesehenen Verbindlichen Übungen im Sinne der Erlangung der Schulreife.
  • So ist auch Religion als Verbindliche Übung zuordenbar, nicht jedoch als Unverbindliche Übung.