Voraussetzung: Alle Beurteilungen sind eingetragen

  • Verhaltensnoten eintragen (der Ausdruck bzw. Nichtausdruck erfolgt automatisiert)
  • Fehlstunden eintragen  (der Ausdruck bzw. Nichtausdruck erfolgt automatisiert)
  • Berechenbare Klauseln:

    Beurteilung > Zeugnisse > Klauseltexte berechnen

  • SchülerInnen suchen - markieren
  • [Berechnen]
    ACHTUNG: dieser Vorgang löscht alle bestehenden Klauseln und setzt die berechenbaren Klauseln neu

Klauseltexte werden aus Ereignis berechnet:

Bitte um Beachtung: Diese Klauseln sind Ergebnisse von Konferenzbeschlüssen.

Laufendes Schuljahr > Laufbahnpflege > Ereignisse zuordnen

  • SchülerInnen suchen - markieren
  • Ereigniskategorie Notenkonferenz / Notenkonferenz Folgeschule
  • Ereignis Aufstieg oder KeinAufstieg wählen / Aufstieg-AHS(1.)
  • am/vom Zeugnisdatum eintragen
  • [Zuordnen]  und DANACH die Klauseltexte NEU berechnen

 Eventuell manuell zuzuordnende Klauseltexte:

Das manuelle Zuordnen von Klauseltexten sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Beurteilung > Zeugnisse > Klauseltexte berechnen

  • SchülerInnen suchen - markieren
  • Klausel wählen
  • [Zuordnen]
    Manuell  zuzuordnende Klauseln sind

Aufst.Ber.             

$V{Geschlecht} ist gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes zum Aufsteigen in $V{KlasseSchulstufe} berechtigt.

AHS-Aufstieg

$V{Geschlecht} erfüllt die Voraussetzung für die Aufnahme in die 1. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule.
Diese Klausel darf NUR bei Konferenzbeschluss (Schüler mit "Befriedigend" in D, M) zugeordnet werden.

Freiw. Wiederholung

$V{Geschlecht} ist gemäß § 27 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt, $V{KlasseSchulstufe} zu wiederholen. Eine nochmalige freiwillige Wiederholung ist nicht zulässig.

AO_Nicht_Beurteilt_DF 

$V{Geschlecht} hat im Wintersemester und Sommersemester dieses Schuljahres die Deutschförderklasse gemäß § 8h Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes besucht und wurde gemäß § 18 Abs. 14 des Schulunterrichtsgesetzes nicht beurteilt.
(wird mit einer Beurteilung N automatisch berechnet)

NtPr
(Nachtragsprüfung)

$V{Geschlecht} wurde zur Ablegung einer Nachtragsprüfung aus $V{NtPr-Ggst} bis spätestens $V{NtPr-Datum} zugelassen.

Befrei.Pflichtgeg.

$V{Geschlecht} wurde von der Teilnahme am Pflichtgegenstand $V{Gegenstand} gemäß § 11 Abs. 6/Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes befreit.

Befrei.Verb-Übung

$V{Geschlecht} wurde von der Teilnahme an der verbindlichen Übung $V{Gegenstand} gemäß § 11 Abs. 6/Abs. 6a des Schulunterrichtsgesetzes befreit.

Unterrichtssprache

$V{Geschlecht} wurde auf Grund seines Ansuchens gemäß § 18 Abs. 12 des Schulunterrichtsgesetzes in der Unterrichtssprache beurteilt, als wäre diese die lebende Fremdsprache; $V{Geschlecht_klein} wurde in seiner Muttersprache beurteilt, als wäre diese die Unterrichtssprache.

UntInFremdsprache

Der Pflichtgegenstand/Die Pflichtgegenstände $V{Gegenstand} wurde/n gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes in der lebenden Fremdsprache $V{Sprache} unterrichtet.

 

Klassenkonferenzbeschlüsse für weiterführende Schulen nach der Mittelschule werden nicht mehr benötigt.

siehe SCHOG §40 (3)
(3) Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der
1.  die 4. Klasse der Mittelschule erfolgreich abgeschlossen hat und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau nicht schlechter als mit „Gut“ beurteilt wird oder…
... ist berechtigt, in die 5. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule überzutreten. Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Eine Aufnahmsprüfung ist jedenfalls in der Fremdsprache abzulegen, die die Schülerin oder der Schüler bisher nicht besucht hat, wenn diese in der angestrebten Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule weiterführend unterrichtet wird.