Aufgrund der Vorgaben des BMBWF müssen sämtliche Teilnahmen von Schüler/innen am Religionsunterricht in Religionsunterrichtsgruppen dokumentiert werden.

A) Gruppenbezeichnungen

Für jede Religionsgruppe muss eine Gruppe mit Gruppentyp "Religion" angelegt werden.
Namenskonvention:
- Gruppen für röm.-kath. Religion müssen die Buchstaben "R_RK" (Großschreibung) enthalten
- Gruppen für islam. Religion müssen die Buchstaben "R_ISL" (Großschreibung) enthalten
- Gruppen für evang. Religion müssen die Buchstaben "R_EV" (Großschreibung) enthalten
- Gruppen für orth. Religion müssen die Buchstaben "R_ORTH" (Großschreibung) enthalten
- Gruppen für Freikirchen Österreichs müssen die Buchstaben "R_FREIK" (Großschreibung) enthalten

Hinweis: Gruppennamen können jederzeit geändert/korrigiert werden.

Beispiele:
1a-R_RK
2abc-R_ISL
1a2b-R_EV
1234-R_EV

HINWEIS: Die Gruppen müssen rechtzeitig vor Berechnung der Unterrichtsversion angelegt sein, damit die Gruppen in der Lehrfächerverteilung (LFVT) zur Verfügung stehen.

B) SchülerInnen den Gruppen zuteilen

Alle teilnehmenden Schüler/innen müssen den Gruppen zugeordnet sein.
Jene Schüler, die einen Religionsunterricht freiwillig besuchen (ohne Bekenntnis), können für die Gruppenbildung herangezogen werden.
Auch Schüler/innen aus Fremdschulen müssen an der eigenen Schule in die Klasse "And. Schule" eingeteilt und der Religionsgruppe zugeordnet werden.

C) Besuch des Religionsunterrichts an anderer Schule

Alle diese Schüler/innen werden mit der Aktion "zweite Laufbahn" an die andere Schule übergeben.

D) Kostenstellen in der Lehrfächerverteilung (LFVT)

Die Kostenstellen der verschiedenen Religionen müssen in der Lehrfächerverteilung (LFVT) richtig zugeteilt bzw. kontrolliert werden.